behördliche Genehmigung nach §11 TierSchG
Der § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) legt fest, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die eine behördliche Erlaubnis haben. Die Erlaubnis wird von dem örtlich
zuständigen Veterinäramtes erteilt. Das betrifft alle Personen die
gewerbsmäßig mit Tieren arbeiten, sie halten oder sie züchten, wie unter anderem Hundezüchter, Hundetrainer, Betreiber von Tierheimen, Tierpensionen oder Tierhandelsunternehmen. Ziel dieser Genehmigung ist es, sicherzustellen, dass Züchter über das
notwendige
Fachwissen und
geeignete Haltungsbedingungen
verfügen, um ihre Tiere verantwortungsvoll betreuen zu können. Sie dient damit dem
aktiven Tierschutz und sorgt gleichzeitig für Transparenz und Qualität in der Hundezucht.
Wer braucht diese Erlaubnis und warum?
Die Erlaubnis nach §11 TschG ist für alle verpflichtend, die Hunde gewerbsmäßig züchten. Das ist bereits dann der Fall, wenn man drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder drei oder mehr Würfe im Jahr hat.
Gewerbsmäßige Hundezüchter müssen für bis zu fünf Zuchthunde und ihre Welpen je eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen. Diese Betreuungsperson muss die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.
Folgende Voraussetzungen sind für die Erlaubniserteilung nachzuweisen
1. Sachkunde bei der für die Tätigkeit verantwortlichen Personen
2. Zuverlässigkeit dieser Personen durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister
3. Eignung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und ihrer Einrichtung für eine artgerechte Tierhaltung (hierzu erfolgt eine amtstierärztliche Betriebsbesichtigung)
4. baurechtliche Genehmigung (falls erforderlich)
So haben wir uns vorbereitet
Um die Genehmigung zu erhalten, haben wir an einem mehrtägigen Sachkundelehrgang bei der IHK Potsdam teilgenommen. In diesem Lehrgang wurden unter anderem Themen wie Rechtsvorschriften, Rassekunde, Physiologie, Fortpflanzung und Geburt, Fütterung, Medizinisches wie. z.B. Impfungen, Infektionskrankheiten und Parasiten, Lernverhalten, Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Tierheime- u. Pensionen, Welpenentwicklung und Sozialverhalten vermittelt, also all das, was ein verantwortungsvoller Hundezüchter wissen und umsetzen muss.
Unsere Sachkundeprüfung
Nach dem Lehrgang haben wir eine schriftliche Prüfung vor der IHK Potsdam abgelegt, in der unser Wissen rund um Hundehaltung und Zucht geprüft wurde. Erst mit dem erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung ist die Grundlage für die Erlaubnis erfüllt.
Abnahme durch das Veterinäramt
Zusätzlich erfolgte eine Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt, bei der auch unsere Zuchtstätte begutachtet wurde. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Haltung den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Erst danach wurde uns die Erlaubnis nach §11 TierSchG offiziell erteilt.
Was das für unsere Welpenkäufer bedeutet
Sie dürfen sicher sein: Unsere Zucht ist nicht nur mit Herz geführt, sondern auch fachlich geprüft und behördlich genehmigt. Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.